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   BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18   

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BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18 (https://dejure.org/2019,2052)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2019 - 4 StR 465/18 (https://dejure.org/2019,2052)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 4 StR 465/18 (https://dejure.org/2019,2052)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines für eine mittäterschaftliche Tatbegehung erforderlichen objektiven Tatbeitrag des Angeklagten; Begehung eines Betrugs aufgrund des Verkauf von Waren über eine Onlineplattform ohne anschließende Warenlieferung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens eines für eine mittäterschaftliche Tatbegehung erforderlichen objektiven Tatbeitrag des Angeklagten; Begehung eines Betrugs aufgrund des Verkauf von Waren über eine Onlineplattform ohne anschließende Warenlieferung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Prüfung des Vorliegens eines für eine mittäterschaftliche Tatbegehung erforderlichen objektiven Tatbeitrag des Angeklagten; Begehung eines Betrugs aufgrund des Verkauf von Waren über eine Onlineplattform ohne anschließende Warenlieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mitttäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 ff.; Beschluss vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Die Adhäsionsentscheidung wird durch die teilweise Aufhebung der Verurteilung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 2 StR 388/14 Rn. 7; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 56; vgl. auch Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Dieser Tatbeitrag, der keine Mitwirkung am eigentlichen Tatgeschehen erfordert, sondern auch durch eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung geleistet werden kann, muss sich so in die Tat einfügen, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272; vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, wistra 2018, 301; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Die Adhäsionsentscheidung wird durch die teilweise Aufhebung der Verurteilung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 2 StR 388/14 Rn. 7; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 56; vgl. auch Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Dieser Tatbeitrag, der keine Mitwirkung am eigentlichen Tatgeschehen erfordert, sondern auch durch eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung geleistet werden kann, muss sich so in die Tat einfügen, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272; vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, wistra 2018, 301; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 638/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (Tatherrschaft; Mitwirkung am

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Dieser Tatbeitrag, der keine Mitwirkung am eigentlichen Tatgeschehen erfordert, sondern auch durch eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung geleistet werden kann, muss sich so in die Tat einfügen, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272; vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, wistra 2018, 301; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 388/14

    Vergewaltigung (Nötigung mit Gewalt)

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Die Adhäsionsentscheidung wird durch die teilweise Aufhebung der Verurteilung nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 2 StR 388/14 Rn. 7; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14 Rn. 56; vgl. auch Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96).
  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14

    Tateinheit bei mittäterschaftlich begangener Mehrzahl von Delikten (gesonderte

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mitttäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 ff.; Beschluss vom 2. Juli 2014 - 4 StR 176/14, wistra 2014, 437).
  • BGH, 01.09.2020 - 5 StR 222/20

    Änderung der Adhäsionsentscheidung

    Soweit das Landgericht den Angeklagten verurteilt hat, den weiteren immateriellen Schaden zu ersetzen, mithin zur Erbringung einer Leistung und damit zu einem "Mehr' als beantragt (zum Verhältnis Feststellungsund Leistungsantrag: BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - IV ZR 122/11), fasst der Senat den Adhäsionsausspruch gemäß dem in den Urteilsgründen für begründet angesehenen Umfang und gemäß dem Feststellungsantrag neu (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2019 - 4 StR 465/18 und vom 27. Mai 2009 - 2 StR 168/09).
  • BGH, 26.06.2019 - 2 StR 415/18

    Inbegriff der Hauptverhandlung

    b) Vor dem Hintergrund dieser als glaubhaft bewerteten Einlassung des Angeklagten S. hätte es eingehender Erörterung bedurft, warum die Strafkammer auch solche Bestellvorgänge, die der Angeklagte H. während der Urlaubsabwesenheit des Angeklagten S. alleine abgewickelt hat, diesem als tatmehrheitlich begangen zugerechnet hat, obwohl er insoweit keine individuellen Tatbeiträge geleistet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 4 StR 465/18).
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